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   BGH, 09.08.1951 - 2 StR 291/51   

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https://dejure.org/1951,1466
BGH, 09.08.1951 - 2 StR 291/51 (https://dejure.org/1951,1466)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1951 - 2 StR 291/51 (https://dejure.org/1951,1466)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1951 - 2 StR 291/51 (https://dejure.org/1951,1466)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 06.12.1912 - II 445/12

    Darf der Antrag, einen Zeugen, dessen Ladung zur Hauptverhandlung nicht

    Auszug aus BGH, 09.08.1951 - 2 StR 291/51
    In diesem Falle ist dem Tatrichter nicht zuzumuten, einen Beweis zu erheben, von dessen völliger Nutzlosigkeit er begründet überzeugt sein darf (vgl RGSt 46, 383; 51, 69; 52, 178; 54, 181; 56, 134).

    Dies gilt auch dann, wenn die Wertlosigkeit auf den Fall der allein möglichen Vernehmung auf diplomatischem Wege beschränkt ist (vgl RGSt 46, 383; RG JW 1928, 2251).

  • RG, 14.06.1917 - I-194/17

    Darf das Gericht zur Ablehnung eines Beweisantrags die Wertlosigkeit des

    Auszug aus BGH, 09.08.1951 - 2 StR 291/51
    In diesem Falle ist dem Tatrichter nicht zuzumuten, einen Beweis zu erheben, von dessen völliger Nutzlosigkeit er begründet überzeugt sein darf (vgl RGSt 46, 383; 51, 69; 52, 178; 54, 181; 56, 134).
  • RG, 05.12.1919 - IV 220/18

    Kann ein Antrag auf Vernehmung von Zeugen abgelehnt werden, weil der zu

    Auszug aus BGH, 09.08.1951 - 2 StR 291/51
    In diesem Falle ist dem Tatrichter nicht zuzumuten, einen Beweis zu erheben, von dessen völliger Nutzlosigkeit er begründet überzeugt sein darf (vgl RGSt 46, 383; 51, 69; 52, 178; 54, 181; 56, 134).
  • RG, 05.03.1918 - II 48/18

    Ablehnung des Antrags auf Vernehmung eines Zeugen, der sich in einem anderen

    Auszug aus BGH, 09.08.1951 - 2 StR 291/51
    In diesem Falle ist dem Tatrichter nicht zuzumuten, einen Beweis zu erheben, von dessen völliger Nutzlosigkeit er begründet überzeugt sein darf (vgl RGSt 46, 383; 51, 69; 52, 178; 54, 181; 56, 134).
  • BGH, 08.06.1951 - 2 StR 22/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.08.1951 - 2 StR 291/51
    Die Behauptung, die mündliche Urteilsbegründung stimme mit der schriftlichen nicht überein, kann in der Revisionsinstanz keine Beachtung finden, da allein der Inhalt der schriftlichen Urteilsgründe der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl BGH 2 StR 22/51).
  • RG, 01.10.1934 - 5 D 70/34

    Kann die Revision auf den Ausspruch über die Sicherungsverwahrung beschränkt

    Auszug aus BGH, 09.08.1951 - 2 StR 291/51
    Damit ist das Rechtsmittel zulässigerweise beschränkt, ergreift allerdings den Strafausspruch in den Diebstahlsfällen in seinem ganzen Umfang (vgl RGSt 68, 385; 73, 82; RG JW 1936, 3458 und 3459).
  • RG, 13.03.1925 - I 46/25

    Muß, wenn ein Zeuge bei der Vernehmung in der Hauptverhandlung zutage getretene

    Auszug aus BGH, 09.08.1951 - 2 StR 291/51
    § 253 StPO will ausnahmsweise die Möglichkeit geben, ein Protokoll über die frühere Vernehmung des Zeugen als Beweismittel zu verwenden (vgl RGSt 59, 144), verbietet aber keineswegs den Vorhalt anderer Schriftstücke zur Unterstützung des Gedächtnisses.
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